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Information: News-Archiv
Wegfall der gesetzlichen Zuzahlung für über 2000 Arzneimittel
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 11.05.2006 gemeinsam und einheitlich für bestimmte zu Lasten ihrer Krankenkassen abgegebene Arzneimittel Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt.
Bei der Verordnung von Arzneimitteln, deren Apothekenverkaufspreise inkl. MwSt. den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungrenze nicht überschreiten, sind Versicherte ab dem 1. Juli 2006 von der gesetzlichen Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V befreit.
Auf www.aerzte-olpe-sued.de unter dem Menupunkt "Information" -> "Zuzahlungsbefreite Arzneimittel" finden Sie eine Liste mit allen zuzahlungsbefreiten Arzneimittel. Die Liste kann nach beliebigen Stichworten (z.B. Präparatename, Hersteller, Wirkstoff, ...) durchsucht werden. Quelle: aerzte-olpe-sued.de
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