|
Information: Zuzahlungs-befreite Arzneimittel
Bei der Verordnung von Arzneimitteln, deren Apothekenverkaufspreise inkl. MwSt. den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungrenze nicht überschreiten, sind Versicherte ab dem 1. Juli 2006 von der gesetzlichen Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V befreit.
Sie können hier die Liste aller aktuell zuzahlungsbefreiten Arzneimittel nach beliebigen Stichworten (z.B. Präparatename, Hersteller, Wirkstoff, ...) durchsuchen.
| Hinweis: |
|
Wenn Sie nach mehreren Bergriffen gleichzeitig suchen möchten, können Sie diese mit einem Leer- oder Pluszeichen (+) durch UND verknüpfen. Mit einem Schrägstrich (/) können Sie die Begriffe durch ODER verknüpfen. |
| Stand: |
|
01.07.2006 - Preismeldungen von Arzneimittelanbietern, Marktein- oder austritte sind stets zum 1. und 15. eines Monats möglich. Eine Aktualisierung der Zuzahlungsbefreiungsliste erfolgt daher jeweils im Laufe der auf einen Stichtag folgenden Woche. |
| Quelle: |
|
Gesetzliche Krankenversicherung |
|