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Zuzahlungs-befreite Arzneimittel
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Information: Zuzahlungs-befreite Arzneimittel

Bei der Verordnung von Arzneimitteln, deren Apothekenverkaufspreise inkl. MwSt. den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungrenze nicht überschreiten, sind Versicherte ab dem 1. Juli 2006 von der gesetzlichen Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V befreit.
Sie können hier die Liste aller aktuell zuzahlungsbefreiten Arzneimittel nach beliebigen Stichworten (z.B. Präparatename, Hersteller, Wirkstoff, ...) durchsuchen.

Stichwort(e):    

Hinweis:   Wenn Sie nach mehreren Bergriffen gleichzeitig suchen möchten, können Sie diese mit einem Leer- oder Pluszeichen (+) durch UND verknüpfen. Mit einem Schrägstrich (/) können Sie die Begriffe durch ODER verknüpfen.
Stand:   01.07.2006 - Preismeldungen von Arzneimittelanbietern, Marktein- oder austritte sind stets zum 1. und 15. eines Monats möglich. Eine Aktualisierung der Zuzahlungsbefreiungsliste erfolgt daher jeweils im Laufe der auf einen Stichtag folgenden Woche.
Quelle:   Gesetzliche Krankenversicherung

29.07.10  ·  17:47:53
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